Ich habe die unter „Hinweis“ hinterlegten Bedingungen gelesen und akzeptiert.
Allgemeine Nutzungsbedingungen des Landeskrebsregisters Nordrhein-Westfalen für die Beantragung und Bereitstellung von Verlaufsdaten
(Stand: 20.03.2024)
Redaktioneller Hinweis
Es wird jeweils die männliche Version verwendet. Gemeint sind aber die jeweils geltenden gesetzlichen Geschlechtsausprägungen.
1. Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage für die Beantragung und Bereitstellung von Verlaufsdaten bildet § 12 Abs. 6 Landeskrebsregistergesetz Nordrhein-Westfalen (LKRG NRW).
2. Antragsberechtigter
Antragsberechtigt für die Bereitstellung von Verlaufsdaten sind auf gesetzlicher Grundlage die jeweiligen ‚meldepflichtigen Personen‘. Als ‚meldepflichtige Person‘ gelten:
- Im Krankenhaus: der Kaufmännische Geschäftsführer/Vorstand
- Im MVZ: der Geschäftsführer bzw. der Ärztliche Leiter
- In der niedergelassenen Praxis: der Praxisinhaber
- In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis: der Institutsleiter/der Praxisinhaber
- In einer Screening-Einheit: der Programmverantwortliche Arzt
3. Antragstellung und -prüfung
Der Antrag ist schriftlich über das vom LKR NRW auf der Internetseite bereitgestellte Formular zu stellen. Der Antrag ist - unterschrieben von der meldepflichtigen Person - per Post/Mail an das LKR NRW zu übermitteln.
Der Antrag wird vom LKR NRW anhand öffentlich frei zugänglicher Informationen (Impressum Internetauftritt der antragstellenden Einrichtung) bezüglich der Angaben zur meldepflichtigen Person geprüft.
Anträge von Personen, die nicht als ‚Meldepflichtige Person‘ im Sinne von 2. gelten, deren Angaben nicht überprüfbar oder deren Anträge nicht unterschrieben sind, werden abgelehnt.
Anträge können bis auf Weiteres einmal jährlich gestellt werden.
4. Dateninhalte
Die Dateninhalte umfassen Meldungen zu Personen, die von der antragstellenden Einrichtung behandelt worden sind, sofern diese Personen nicht von ihrem Widerspruchsrecht gemäß §§ 13, 21 LKRG NRW Gebrauch gemacht haben.
Es werden jeweils Verlaufsmeldungen auf Ebene der Hauptmeldestelle (z.B. Krankenhaus) bereitgestellt. Etwaige Anträge auf Bereitstellung von Verlaufsdaten für Abteilungen bzw. Krankenhaus-Abteilungen werden nicht bearbeitet.
Die Inhalte der Datenlieferung nach der ersten Antragstellung umfassen alle dem LKR NRW vorliegenden Verlaufsmeldungen der antragstellenden Einrichtung seit Beginn der Meldetätigkeit.
Die Inhalte der folgenden Datenlieferungen umfassen jeweils ein Kalenderjahr (Vorjahr; t-1).
5. Bearbeitungsdauer
Für die Daten-Bereitstellung ist ein Zeitraum von bis zu 12 Wochen zu veranschlagen.
6. Daten-Bereitstellung
Die Daten-Bereitstellung erfolgt in einem Zwei-Faktor-Verfahren.
Faktor 1: Der Link zum Herunterladen der passwortgeschützen Datei wird an die E-Mail-Adresse der meldepflichtigen Person übermittelt. Parallel erhält die ‚Bevollmächtigte Person‘ des Antrages per Mail einen Hinweis, um das Passwort telefonisch beim LKR NRW zu erfragen (Faktor 2).
7. Der Antragsteller nimmt zur Kenntnis, dass die Inhalte der Datenbereitstellungen nicht alleinige Grundlage individueller Therapieentscheidungen sein dürfen (§ 12 Abs. 6 Satz 5 LKRG NRW).
Bochum, März 2024
Die Landeskrebsregister NRW gGmbH verarbeitet bei der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben gemäß Art. 6 Absatz (1) e) DSGVO personenbezogene Daten im Rahmen der Anlage einer Meldestelle. Ich habe den Punkt 7 der Datenschutzerklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Anlage einer Meldestelle, der über die Homepage einsehbar ist, zur Kenntnis genommen.