Herzlich willkommen
auf der Homepage des Epidemiologisches Krebsregister NRW gGmbH!
Hier informieren wir Sie über das Epidemiologische Krebsregister NRW sowie über unsere Erkenntnisse zur Häufigkeit und Verbreitung von Krebserkrankungen in Nordrhein-Westfalen.
Das Gesetz zur Einrichtung eines flächendeckenden bevölkerungsbezogenen Krebsregisters in Nordrhein-Westfalen (Krebsregistergesetz NRW) hat die Rahmenbedingungen für die Krebsregistrierung in NRW umfassend geändert.
Seit dem 1. Juli 2005 gilt:
- Krebsregistrierung für ganz NRW
- Meldepflicht für alle Ärztinnen / Ärzte und Zahnärztinnen / Zahnärzte
- ausschließlich elektronische Datenübermittlung
- Datenübermittlung und -speicherung ausschließlich in pseudonymisierter Form
- Informationspflicht gegenüber Patientinnen und Patienten
Wir freuen uns über Ihre Anregungen und Hinweise (
Kontakt).




