Verlaufsmeldung - auffällige/unauffällige Nachsorge

Fragestellung:

Ein Patient ist tumorfrei und kommt regelmäßig zur Nachsorge, die bisher in den Kontrollen unauffällig ist. Welche Ausprägungen wählt der Melder als Gesamtbeurteilung des Tumorstatus in den ersten und folgenden Meldungen?

 

Antwort:

Beispielpatient, tumorfrei und weiterhin unauffällig

1. Verlaufsmeldung:

  • Gesamtbeurteilung Tumorstatus = V [Vollremission (complete remission, CR)]
  • Tumorstatus Primärtumor = K [kein Tumor nachweisbar]
  • Tumorstatus Lymphknoten = K
  • Tumorstatus Fernmetastasen = K

2. Verlaufsmeldung:

  • Gesamtbeurteilung Tumorstatus = V
  • Tumorstatus Primärtumor = K
  • Tumorstatus Lymphknoten = K
  • Tumorstatus Fernmetastasen = K

Eine Änderung des Tumorstatus beispielsweise bei einem Progress bedingt eine Anpassung der gewählten Ausprägungen. In dem Fall eines Progresses bei einem Kontrolltermin wäre Gesamtbeurteilung Tumorstatus P = Progression zu wählen mit korrekter Angabe des Tumorstatus von Primärtumor, Lymphknoten sowie Fernmetastasen.

Fragestellung:

Was ist bei Verlaufsmeldungen generell zu beachten?

 

Antwort:

Laut §14 Landeskrebsregistergesetz sind Verlaufsmeldungen bei einer Veränderung des Erkrankungsstatus als auch grundsätzlich bei Fortbestehen des Zustands des Patienten zu tätigen. Es wird hierbei zwischen auffälligen und unauffälligen Verlaufsmeldungen unterschieden.

 

  • Auffällige Verlaufsmeldung (Statusänderung)

Sollten sich Veränderungen im Krankheitsgeschehen zeigen (Rezidiv, Progression, Metastase), ist eine Meldung zu tätigen, unabhängig davon, wann die letzte Meldung zuvor erfolgte. Auffällige Verlaufsmeldungen werden bei Vollständigkeit zur Vergütung gebracht.

 

  • Unauffällige Verlaufsmeldung (Statusmeldung)

Unauffällige Verläufe sind dann zu melden, wenn die Durchführung der Nachsorgeuntersuchung nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft (d.h. gemäß Leitlinien) geboten war. Gemäß den Bestimmungen des LKR NRW werden, Vollständigkeit vorausgesetzt, unauffällige Verlaufsmeldungen folgendermaßen zur Vergütung gebracht: maximal viermal pro Jahr in den ersten fünf Jahren nach Diagnose, einmal pro Jahr für die folgenden fünf Jahre.

 

Eine abschließende Meldung hat nach dem Tod des Patienten in der meldenden Einrichtung als Statusänderung zu erfolgen. 

Fragestellung:

Wie melde ich eine Metastase bei unbekannter Lokalisation des Primärtumors?

 

Antwort:

  • Metastasen sind grundsätzlich meldepflichtig, sind allerdings nicht als Diagnose zu melden, sondern als Verlauf. In der Tumorzuordnung ist der unbekannte Primärtumor dann als C80 (Bösartige Neubildung ohne Angabe der Lokalisation) anzugeben.

Fragestellung:

Dürfen Staginguntersuchungen während einer laufenden Therapie gemeldet werden?

 

Antwort:

Ja, Stagings können auch während laufender Therapie mittels einer Status-/Verlaufsmeldung übermittelt werden.