Fragen und Antworten zum Melderportal

Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zum Melderportal.

Welche weiteren technischen Informationen gibt es zur Erreichbarkeit des Melderportals?

Die Anwendung hat die IP Adresse 100.102.136.66 und liegt innerhalb der offenen Dienste der Telematikinfrastruktur im Bereich der „anderen Anwendungen des Gesundheitswesens“ aAdG und aAdG NetG-TI (WANDA). Die gematik stellt unter https://fachportal.gematik.de in der Kategorie „Dienstleister vor Ort“ hilfreiche Informationen für die Einrichtung zur Verfügung. Bitte beachten Sie insbesondere die Hinweise zu Routen in die Telematikinfrastruktur.

Informationen zur Fehleranalyse:

Eine Routenverfolgung (tracert) auf die IP des Melderportals sollte nach Einrichtung des Zugangs zur TI in den meisten Netzwerken als ersten Hop die Adresse des Konnektors nennen (192.168.100.187 im Screenshot). Weitere Schritte in der TI können nicht verfolgt werden, da ICMP in der TI geblockt wird.

(Zum Vergrößern auf die Grafik klicken.)

In diesem Beispiel wurde unter Windows eine Route für die gesamten o.g. "offenen Dienste" wie folgt gesetzt:

(Zum Vergrößern auf die Grafik klicken.)

Die IP sollte bei Aufruf der Melderportal URL durch jeden öffentlichen DNS Server korrekt geliefert werden. Dennoch kann ggf. ein Fehler bei der DNS-Auflösung durch einen Direktaufruf der IP im Browser ausgeschlossen werden (https://100.102.136.66/Melderportal). Hierbei ist zu beachten, dass eine zu erwartende Sicherheitswarnung ggf. ignoriert werden muss, da das Zertifikat des LKR NRW nur für o.g. URL ausgestellt wurde.

Ergänzende Hinweise:

  • In seltenen Fällen kann die Aktivierung des Bestandsnetzes „Landeskrebsregister NRW“ im Konnektor erforderlich sein (wenn keine sogenannte parallele Anbindung des Konnektors vorliegt bzw. Konnektor als Standardgateway)
  • Vereinzelt kann die MTU eine Fehlerursache darstellen. Nach unserer Kenntnis, hat sich für viele Einrichtungen eine MTU von 1450 bewährt. Der Wert kann aber variieren.
  • In der Vergangenheit war für den Aufruf des Melderportals eine spezielle Route in das Bestandsnetz des LKR NRW innerhalb der TI erforderlich. Dieser zusätzliche Schritt ist seit dem 07.02.2023 nicht mehr notwendig, da das Melderportal zur Vereinfachung den sogenannten „offenen Diensten“ der Telematikinfrastruktur (TI) hinzugefügt wurde. Die alte, spezifische Route nur für das Melderportal stört nicht (kann aber auch entfernt werden). Wurde an dem Arbeitsplatz jedoch auf die Einrichtung des allgemeinen TI-Zugriffs verzichtet und ausschließlich der spezifische Zugang nur für das Melderportal gesetzt wurde, ist eine entsprechende Anpassung erforderlich.

Das Melderportal ist seit August 2020 im Landeskrebsregister NRW produktiv eingeführt und wird heute bereits von einer großen Anzahl an Meldestellen erfolgreich eingesetzt. Sofern die technische Voraussetzung, das Vorhandensein der Telematik-Infrastruktur in Ihrer Einrichtung gegeben ist, melden Sie sich einfach bei unserem IT-Support (E-Mail support@krebsregister.nrw.de) zur Klärung weiterer Details.

Bitte beachten Sie, dass wir für die Umstellung einen Antrag zur Registrierung benötigen. Siehe FAQ zur Registrierung: „Muss ich mich als Epican-Melder beim Umstieg auf das Melderportal neu registrieren?“

Die Installationsdateien von EpiCan sind nur über das Portal des Landeskrebsregisters NRW im SICHEREN NETZ DER KVen verfügbar.